Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schulordnung

Der Unterrichtsbetrieb einer Schule kann nur dann reibungslos ablaufen und erfolgreich sein, wenn sich alle an eine gemeinsame Ordnung halten, wir respektvoll miteinander umgehen und aufeinander Rücksicht nehmen. Diese Ordnung dient in erster Linie dazu, den Unterricht zu erleichtern, die Sicherheit der SchülerInnen zu gewährleisten und die Schuleinrichtung zu schützen.

 

1.

Den Anweisungen der Lehrkräfte und anderen Angestellten der Schule ist Folge zu leisten (§17, Abs. 1 SchuG).

 

2.

Für Geld und Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich.

 

3.

Fahrräder sowie alle anderen Zweiräder müssen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt und gesichert werden.

 

4.

Die Pausenaufsichten sind in den Pausen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.

 

5.

Essen und Trinken ist in den Fachräumen nicht erlaubt.

 

6.

Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn die Lehrkraft, die den Unterricht erteilen soll, noch nicht erschienen, dann ist die Klassensprecherin/der Klassensprecher verpflichtet, das Sekretariat zu informieren.

 

7.

Jeder entsorgt seinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

8.

Die Toiletten sind zweckgebundene Räume und ihrer Bestimmung nach zu nutzen.

 

9.

Das Mitbringen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

 

10.

Gefährliches Ballspiel, Schneeballwerfen, Schlägereien und Rangeleien sind verboten.

 

11.

 

In der Schule ist das Benutzen elektronischer Abspielgeräte aller Art und Handys mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird §25, Abs. 1 SchulG angewendet (zeitweise Wegnahme von Gegenständen).

 

12.

Sowohl das Trinken alkoholischer und koffeinhaltiger Getränke als auch das Rauchen sind auf dem Schulgelände verboten. 

 

13.

Während der Unterrichtsstunden wird nicht gegessen, dies gilt auch für Kaugummi.

 

14.

Schulgebäude und Schulhof werden während der Schulzeit nicht verlassen.

 

 

Auf einen Blick