Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schulordnung

Der Unterrichtsbetrieb einer Schule kann nur dann reibungslos ablaufen und erfolgreich sein, wenn sich alle an eine gemeinsame Ordnung halten, wir respektvoll miteinander umgehen und aufeinander Rücksicht nehmen. Diese Ordnung dient in erster Linie dazu, den Unterricht zu erleichtern, die Sicherheit der SchülerInnen zu gewährleisten und die Schuleinrichtung zu schützen.

1.

 

Den Anweisungen der Lehrkräfte und anderen Angestellten der Schule ist Folge zu leisten (§17, Abs. 1 SchuG).

2.

 

Mit dem Klingeln gehen alle Klassen und Lehrkräfte zügig in ihre Unterrichtsräume. Je nach sozialen Fähigkeiten können andere Regelungen getroffen werden.

3.

 

Für Geld und Wertsachen (z. B. Handy) ist jeder selbst verantwortlich. Ein Ersatz kann bei Verlust nicht gewährleistet werden.

4.

 

Die Bekleidung ist für den Schulalltag angemessen. Kopfbedeckungen werden im Unterricht abgenommen.

5.

 

Fahrräder sowie alle anderen Zweiräder müssen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt und gesichert werden.

6.

 

 

Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen zügig die Unterrichtsräume und gehen auf den Pausenhof oder in die Pausenhalle.

 

7.

Die Pausenaufsichten sind in den Pausen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.

8.

 

 

Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn die Lehrkraft, die den Unterricht erteilen soll, noch nicht erschienen, dann ist die Klassensprecherin/der Klassensprecher verpflichtet, das Sekretariat zu informieren.

9.

 

Jeder entsorgt seinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

10.

Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum und werden sauber gehalten.

11.

 

Das Mitbringen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen

Gegenständen ist verboten.

12.

 

Gefährliches Ballspiel, Schneeballwerfen, Schlägereien und Rangeleien

sind verboten.

13.

 

 

In der Schule ist das Benutzen elektronischer Abspielgeräte aller Art und

Handys nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Bei Zuwiderhandlung

wird §25, Abs. 1 SchulG angewendet (zeitweise Wegnahme von Gegenständen).

14.

 

Sowohl das Trinken alkoholischer und koffeinhaltiger Getränke als auch

das Rauchen sind auf dem Schulgelände verboten. Als Trinkgefäße dürfen

keine Glasflaschen mitgebracht werden.

15.

 

 

Bücher und Unterrichtsmaterial werden sorgfältig behandelt. Bücher

werden eingeschlagen. Verlorene und beschädigte Bücher und Unterrichtsmaterialien sind zu erstatten. Für Schäden am Inventar muss Schadenersatz geleistet werden.

16.

 

 

Während der Unterrichtsstunden wird nicht gegessen und getrunken, dies

gilt auch für Kaugummi. Das Wassertrinken ist in Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.

17.

 

Schulgebäude und Schulhof werden während der Schulzeit nichtverlassen.

 

18.

Schreien, Kreischen und Pfeifen im Schulgebäude sind verboten!

Auf einen Blick