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Änderung Notbetreuung
10. 01. 2021
Zur Notbetreuung gibt es eine wichtige Änderung:
Ab sofort dürfen auch Kinder in die Notbetreuung kommen, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
Wichtig ist aber weiterhin die Bescheinigung des Arbeitsgebers.